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«kleinStadtgespräche» 2017

Elftes «kleinStadtgespräch»

Lautsprecherböxli im öffentlichen Raum erlauben?

Am 11. kleinStadtgespräch, bei dem es um die von Kulturstadt Jetzt eingeforderte Aufhebung des Verbotes von Lautsprecherboxen im öffentlichen Raum ging, entzündete sich die Diskussion v.a. daran, wie viel Lärm zumutbar ist. Für die Aufhebung des Verbotes sprach man sich aus mit dem Argument, dass es die Gesetzesanpassung wegen der technischen Entwicklung bräuchte (Smartphones, Bluetoothboxen usw). Von den Gegnern wird vor dem Erfahrungshintergrund der Kakophonien am Rheinbord befürchtet, dass damit Freipass für Lärm gegeben würde. Aber was würde sich ändern? Die Polizei konfisziert auch jetzt erst bei Lärmreklamationen Böxli (2016 kamen auf 1300 Lärmreklamationen allgemein, 131 konfiszierte Böxli) - und auch bei einer Gesetzesänderung dürften „Dritte nach differenzierter Beurteilung nicht gestört werden“.

Auf die Nachtruhe berufen nützt dabei wenig, denn die wird heute schon nicht eingehalten. Am Ende fokussierte man auf die zugespitzte Situation am Rheinbord, wo die Musik aus vielen Lautsprechern ein Teil des Lärmproblems ist, und suchte nach Lösungen. Die Ideen reichten von der Unterteilung von Party- und Ruhezonen am Rheinbord, über Alternativangebote für Jugendliche bis zur Forderung an das Präsidialdepartement, ein integratives Konzept für das Rheinbord zu erarbeiten und für die Einhaltung von Regeln «Ranger» einzusetzen. Soweit wie Sydney – ein Alkoholverbot -  wollte man dann aber doch nicht gehen.

Zehntes «kleinStadtgespräch»

Schlafen und Beleben – Innenstadt auf Lärmstufe III

An Orten wie der Rheingasse ist Schlafen nachts nur mit geschlossenen Fenstern möglich. Und das, obwohl dort die Lärmstufe II auf III trifft. Welche gilt nun wo und wofür und hat das Konsequenzen für die Nachtruhe? Der Lärmempfindlichkeitsstufenplan regelt mit der Zuweisung von maximalen Dezibelwerten den Lärm aus ortsfesten Anlagen. Dazu zählen Strassenverkehrslärm und Industrie- und Gewerbelärm. Damit soll Klarheit für potenzielle Lärmverursacher und für vom Lärm Betroffene geschaffen werden, welche Immissionen in einem Gebiet zulässig sind.
Die Innenstadt hat neben der Lärmempfindlichkeitsstufe (LES) III für Mischzonen noch einige kleine Enklaven, wo die Lärmempfindlichkeitsstufe II gilt – die für reine Wohngebiete. Wie in der Rheingasse – dort ist die Rheinseitige Häuserzeile in LES II und die andere Seite in LES III.

Dieser sogenannte «Flickenteppich» ist der Stein des Anstosses und soll gemäss Kulturstadt - Jetzt! und verschiedenen Politikern zugunsten einer Lärmempfindlichkeitsstufe III weichen. Für die einen geht es um die Gleichbehandlung der Quartiere, für die anderen knüpfen sich Hoffnungen an eine Belebung - im  Sinne eines Mehr an Boulevardbespielung.

Genau das ruft dann allerdings die Anwohnenden auf den Plan, die die Wohnqualität der Innenstadt massiv bedroht sehen und sich fragen, ob Belebung immer mit «Belärmung»  verbunden sein muss. Klärende Voten von Seiten der Verwaltung zeigen auf: für die Genehmigung von Gastronomie - und Boulevardnutzung ist der Lärmempfindlichkeitsstufenplan nur EIN Kriterium unter mehreren. Gerade bei der Boulevardgenehmigung sind es Einzelfallentscheidungen – trotz Boulevardplan, Gesetzen, Verordnungen und Lärmempfindlichkeitsstufenplan. Dann heisst es aber auch, dass eine einheitliche Lärmempfindlichkeitsstufe nicht gleichbedeutend mit klar verständlichen Regelungen ist und kein Freibrief für mehr Boulevard?
Im Fortgang der Diskussion kristallisiert sich ausserdem heraus: die Boulevardbespielung zu den genehmigten Zeiten ist im Grunde nicht das Problem. Die Nachtruhe - und Nachbarschaftsstörung entsteht durch den sogenannten Sekundärlärm der Nachtschwärmer.

Das nimmt Salome Hofer, Vertreterin von Kulturstadt – Jetzt! und SP-Grossrätin als Erkenntnis aus dem Gespräch mit. Wobei der Sekundärlärm nicht per LESP geregelt wird oder regelbar ist. Da sind andere Lösungen gefragt.
Klagen der Nachbarschaft über unzumutbaren Lärm sind beispielsweise massgeblich für Auflagen für die Bewilligung. Die Einzelfallbeurteilung als Instrument zur Berücksichtigung von Anwohneranliegen – so will es zumindest Salome Hofer auch in Zukunft geregelt wissen.

Gefragt nach den Lösungen für den Umgang mit Sekundärlärm bieten die Anwesenden gleich einige Beispiele an: Den Nachtbürgermeister in Amsterdam und den Nachtstadtrat Zürich oder das Zürcher Projekt «gutenachtbarschaft.ch».

Neuntes «kleinStadtgespräch»

Was bringt der Kasernenumbau der Innenstadt?

Befürworter wie Gegner sind sich einig, dass die Kaserne saniert werden muss. Für welche Nutzung, unter welcher Trägerschaft - privat oder staatlich -  fanden sie aber keinen gemeinsamen Nenner.

Auf wirtschaftliche Aspekte angesprochen, meint Matthias Böhm, Pro Innenstadt, dass die Stadt mehr im Ganzen gesehen werden muss. Mit einem breiten Angebot an Gastronomie, Kultur und Dienstleistungen,  profitieren auch die Geschäfte. Im Zeitalter der Digitalisierung ändern sich die Konsumbedürfnisse: nicht nur 24-Stunden-Shopping, die Besucher von heute und morgen wollen Erlebnisräume, Begegnungen, an einem Platz verweilen, essen und trinken und vielleicht noch Kultur. Nutzungen sind nicht planbar, daher plädierte er dafür, das Konzept möglichst flexibel zu halten. Er listet positive Beispiele in Basel auf wie das Bollwerk oder den Hinterhof auf dem Wolf, die es mit kreativen Konzepten geschafft haben, abgelegene Gegenden zu Anziehungsorten zu machen. In der Kaserne biete sich ein Raum, wo Nutzungen einander ergänzen und ins ganze Quartier ausstrahlen werden.

Kritik an der staatlich organisierten Nutzung und den hohen Kosten äussert Luca Urgese, FDP. Das Referendumskomitee bezweifelt, dass der Betrieb selbsttragend wird. Ein weiterer Gast bemängelt den fehlenden Mut etwas Grossartiges zu planen, Basel verpasse hier eine Chance für eine Tate Galerie. Auch unter den Gegnern ist eine Sanierung der Kaserne unbestritten, aber man wehrt sich gegen das Betriebskonzept, das nach dem Top-Down-Prinzip vom Staat ausgerichtet sei oder zu wenig konkret ein Bild der zukünftig Nutzenden gebe. Angesprochen auf einen Gegenvorschlag, wird die Vergabe im Baurecht an eine gemeinnützige Trägerschaft als Lösung genannt.

Die anwesenden Kreativen widersprechen der Kritik des Top-Down vehement: Das heute offene Nutzungskonzept sei bottom-up entstanden und die Richtlinien der Kantons sicherten ihnen gerade hier den Zugang zur Nutzung, was bei einem Privaten viel weniger der Fall wäre.

Eine 18-jährige wünscht sich das Projekt wie geplant zu verfolgen und für ihre Zukunft offen zu lassen. Sie freue sich auf einen gedeckten Raum in der Stadt, wo sie ohne Konsumzwang sein könne. Es soll jetzt mit der Kaserne weitergehen und damit spricht sie vielen aus der Seele.

Von den Befürwortern wird mehrmals betont, dass ein mehrheitsfähiges Projekt vorliege, das mit der Öffnung zum Rhein über zwei Etagen und den Erhalt der historischen Fassade einen guten Kompromiss darstelle.

Was passiert, wenn die Vorlage nun abgelehnt wird? Thomas Fries erklärt die Abläufe in der Verwaltung: Bei einer Ablehnung würde ein neuer Ratschlag für einen Projektierungskredit notwendig. Mit den zu bewilligenden Finanzen wird die Planung neu aufgerollt – die «Büchse der Pandora» aller denkbaren Möglichkeiten würde neu geöffnet, wie ein weiterer Teilnehmer einbringt. Die nächsten Jahre würde dann gar nichts passieren. Genau das befürchten viele der seit 40 Jahren auf dem Areal Engagierten, die eine Weiterentwicklung der Kaserne noch erleben wollen.

Auf den Punkt bringt es Tino Krattiger zum Schluss des Gesprächs auf die Frage, was man denn finanziere, wenn der aktuelle Vorschlag abgelehnt würde: «Geben wir dann 32 Mio. aus für die Sanierung der Kaserne, damit sie zwei Wochen im Jahr als Kulisse und Umkleidekabine des Tattoo Basel genutzt werden kann? Wollen wir das wirklich?»